Bei Nichteinhaltung eines Termins bitten wir Sie innerhalb von „48 Stunden“ telefonisch abzusagen, ansonsten müssen wir Ihnen leider eine versäumte Sitzung (155.- € / Stunde) als Zeitverlust in Rechnung stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
IHRE WAHLÄRZTIN FÜR GEBIETSKRANKENKASSEN (ÖGK)
• 80% der Krankenkassenleistungen werden erstattet – das bedeutet, Sie bezahlen nur 20% der Kassenleistung und wir gehen in Vorkasse
• Ausgenommen sind: BVAEB, KFA und SVS
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung!